
Vereinsmitglied werden

Vereinsmitglied werden im Lohnsteuerhilfeverein Lohnsteuerberatungsverbund e.V.
Die Mitgliedsbeiträge und -gebühren sind in der Beitragsordnung des Vereins festgelegt. Um Vereinsmitglied zu werden, ist die Beitritts- und Aufnahmeerklärung auszufüllen. Dies erfolgt in der Regel im persönlichen Beratungstermin, in dem auch Ihre Steuerangelegenheiten besprochen werden. Der Erstkontakt sowie die Erstinformationen sind für Sie kostenfrei.
Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Die Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein“ ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer und andere Steuerbürger zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe und Steuerberatung), im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis, für die eigenen Vereinsmitglieder.


Beratung der Mandanten in der örtlichen Lohnsteuerhilfe–Beratungsstelle
Die Beratungstätigkeiten für Arbeitnehmer und andere Steuerbürger erfolgen in der örtlichen Lohnsteuerhilfeberatungsstelle Tempelhof, die von Dirk S. Gansen geleitet wird. Die Bestellung als Beratungsstellenleiter erfolgte durch die zuständige Oberfinanzdirektion persönlich. Dabei gelten strenge persönliche sowie erweiterte fachliche Anforderungen.
© 06.2025 Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle Berlin Dirk S. Gansen