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Gebühr und Beitrag

(Beitragsordnung gültig ab 1.1.2025)

Lohnsteuerberatungsverbund e. V.
-Lohnsteuerhilfeverein-

A) Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % MwSt. EUR 12,00. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

BeitragsklasseBemessungsgrundlageMitgliedsbeitrag ohne Mwst.Mitgliedsbeitrag inkl. 19 % Mwst.
1bis 8.000 €52,94 €63,00 €
28.001 bis 16.000 €78,99 €94,00 €
316.001 bis 25.000 €100,00 €119,00 €
425.001 bis 37.000 €128,57 €153,00 €
537.001 bis 50.000 €169,75 €202,00 €
650.001 bis 75.000 €215,13 €256,00 €
775.001 bis 100.000 €276,47 €329,00 €
8100.001 bis 125.000 €348,74 €415,00 €
9125.001 bis 150.000 €426,05 €507,00 €
10150.001 bis 175.000 €509,24 €606,00 €
11175.001 bis 200.000 €615,13 €732,00 €
12ab 200.001 €732,77 €872,00 €

B) Jahresbeitrag

Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen des betreffenden Besteuerungsjahres. Diese sind insbesondere:

C) Beitragserhebung

Die Aufnahmegebühr sowie die Jahresbeiträge werden vom Verein gemäß § 7 II der Satzung per Lastschriftverfahren eingezogen.

Sind für ein Mitglied Steuererklärungen für mehrere Jahre zu fertigen, so werden die Einnahmen aus diesen Jahren gemäß Textziffer B dieser Beitragsordnung zusammengerechnet und ein Jahresbeitrag gebildet.

Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsklasse, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.

Der Vorstand

© 06.2025 Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle Berlin Dirk S. Gansen