
Aufnahme und Beitritt

Aufnahme und Beitritt
Die Aufnahme in den Verein setzt die Volljährigkeit des / der Interessenten voraus. Minderjährige können nur mit Zustimmung der Eltern Vereinsmitglieder werden.
Die Mitgliedschaft im LBV e. V. –Lohnsteuerhilfeverein wird erworben, indem Sie Ihren Beitritt in der Beratungsstelle Berlin-Tempelhof bzw. in einem persönlichen Termin schriftlich erklären. Die Ausfertigung der schriftlichen Beitrittserklärung erfolgt zweifach. Ein Exemplar erhält der Verein und ein Exemplar verbleibt bei Ihnen. Die Mitgliedschaftsrechte, z. B. die Fertigung Ihrer Steuererklärung, können erst nach der Aufnahme und dem Beitritt in den Verein in Anspruch genommen werden.
© 06.2025 Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle Berlin Dirk S. Gansen